Wednesday, May 26, 2010

Etap Hotel hat kurze Beine!

Wir haben mittlerweile eine Antwort auf unser Schreiben bekommen. Die erneute Erwiderung hat wieder kostbare Zeit verschwendet. Hier der gekürzte Text, aus dem hervorgeht, wie albern die Einwürfe des Hotels sind. Wird langsam echt mal Zeit, dass wir uns juristisch verstärken...

Sehr verehrte Frau X,

vielen Dank für Ihr Schreiben, zu dessen Bearbeitung ich erst heute komme. Ich möchte mich kurz fassen und nehme zu Ihrem Schreiben wie folgt Stellung:

1) [...] bestreitet, umgehend von Ihrem Geschäftsführer am 01.06.2009 oder an einem anderen Tag telefonisch über den Angebotsirrtum informiert worden zu sein. Er hat auch zu keinem Zeitpunkt ein neues, korrigiertes Angebot von Ihnen erhalten. Daher konnte er auch kein neues Angebot annehmen. Ich halte diese Aussage Ihres Geschäftsführers für eine Schutzbehauptung. Anders kann ich mir auch nicht erklären, warum [...]

2). Ich habe auch keine Ahnung, was Sie mit dem „ursprünglichen Angebot“ meinen. Entscheidend für uns ist der Vertragsabschluss, der mit der Reservierungsbestätigung vom 01.06.2009 zustande gekommen ist. [...]

3) Sie machen einen „offenen Kalkulationsirrtum“ in Ihrem Angebot vom 01.06.2009 geltend. Bitte weisen Sie Ihre Rechtsabteilung an zu prüfen, inwieweit eine Vertragsanfechtung bei Kalkulationsirrtum möglich ist, ob und wie diese erfolgt ist, und inwieweit die Vertragspartei verpflichtet ist, einen Kalkulationsirrtum zu bemerken (BGH Aktenzeichen X ZR 17/97 aus dem Juli 1998). Bitte berücksichtigen Sie auch, dass [...]

Ich fordere Sie hiermit auf, [...] einschließlich Zinsen [...] in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz auf [...] zu überweisen. Als Frist für den Geldeingang habe ich mir Donnerstag, den 17. Juni 2010 vorgemerkt. Sofern Sie die Frist verstreichen lassen, werde ich umgehend und ohne weitere Ankündigung den Prozessweg einschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

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